
Vielseitige Informationen für Ihre Gartenparzelle und Mitgliedschaft
Unsere Gärten liegen idyllisch an der Müritz in Mecklenburg. Entdecken Sie die gärtnerische Vielfalt und die aktive Erholung in einem Garten.
Aber auch unsere Gemeinschaft kommt nicht ohne Regeln aus. Daher finden Sie auf dieser Seite unsere Vereinsdokumente.
Vereinsatzung
Die Satzung ist in etwa die Verfassung unseres Vereins. Sie legt die Grundregeln fest und definiert Art und Weise, die Struktur & Organisation nach der die Vereinsarbeit funktionieren soll.
KGV Waldeck Satzung 2025
KGV Waldeck Gartenordnung 2025
KGV Aufnahmeantrag
KGV Waldeck Finanzordnung 2025
Wie kann ich dem Kleingartenverein beitreten?
Dieser Abschnitt bietet Antworten auf häufig gestellte Fragen, damit Sie sich schnell über unseren Verein und seine Angebote informieren können.
Welche Voraussetzungen gibt es, um Mitglied zu werden?
Um Mitglied zu werden, sollten Sie Interesse am Gärtnern und der Vereinsgemeinschaft mitbringen. Unser Gartenverein steht allen Interessenten mit Wohnsitz in Mecklenburg Vorpommern offen. Die Mitgliedschaft ist an die Satzung und Gartenordnung gebunden.
Da auch wir dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) unterliegen, ist eine Nutzung der Gartengrundstücke zur reinen Wohnzwecken bzw. Nutzung als Ferienhaus ohne Gartennutzung nicht gestattet.
Wie erreiche ich den Vorstand des Vereins?
Sie können den Vorstand per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Webseite erreichen.
Gibt es feste Vereinsveranstaltungen?
Ja, wir organisieren regelmäßig Treffen wie Gartenfeste und gemeinsame Projekte. Jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt.
Kann ich einen Garten pachten?
Ja, freie Parzellen werden an interessierte Mitglieder vergeben. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Bevor Sie eine Garten käuflich erwerben bzw. als aktueller Pächter diesen verkaufen, kontaktieren Sie bitte den Vorstand. Die Übernahme eines Garten ist an die Zustimmung des Vorstandes gebunden! Dazu können Sie gerne das zuvor ausgewiesene Formular „KGV Waldeck Aufnahmeantrag 2024“ nutzen.
